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독일의 손해전보법 ― 소유권침해에 대한 보상(Entschädigung für Beeinträchtigungen des Eigentums)을 중심으로 ― = Deutsches Staatshaftungsrecht

연구 요약

연구 요지 (AI)
독일의 소유권 침해 보상 법리와 한국 국가배상제도에의 시사점을 살폈다.
초록
Die Anspruchsgrundlage der Entschädigung für Beeinträchtigung des Eigentums in Deutschland ist Art. 14 Ⅰ, ⅡGG und auf Grund der Art. Ⅲ erlassene allgemeine Gesetze. Die koreanische Verfassung Art. 23 ist wörtlich gleich. Daher ist ein Überblick die Entwickelung der Entschädigung für Beeinträchtigung des Eigentums in Deutschland, und Vergleich mit koreanische Entschädigungsregel hilfreich für die Entwicklung des koreaniches Staatshaftungsrecht. Das Recht der staatlichen Ersatzleistungen in Deutschland umfaßt die verschiedenenSchadensersatz, Ausgleichs-und Wiederherstellungsansprüche des Bürgers bei Beeinträchtigung ihrer Rechte durch staatliches Verhalten.
Aber es stellt in sich kein geschlossenes System dar. Es Unterscheidet sich zwischen drei Leistungsansprüche. Ein Schwerpunkt des Ersatzleistungsrechtes bildet die Amtshaftung für rechtswidriges schuldhaftes Verhalten eines Beamten oder sonstigen öffentlichen Bediensteten im hoheitlichen Bereich. Sie wurde im Anschluß an frühere Rechtsauffassungen zunächst im bürgerlichen Recht geregelt, sodann erweitert und schließlich auch verfassungsrechtlich verankert. Ein zweiter Schwerpunkt bildet die entschädigung für Beeinträchtigung des Eigentums.
Die Entschädigung beschränkte sich ursprünglich auf rechtmäßige Eingriffe, wurde aber im laufe der Zeit weiter ausgedehnt, insbesondere auf rechtwidrige Eingriffe in das Eigentum, der Entschädigung für rechtwidrige Beeinträchtigungen des Eigentums und der Entschädigung für enteignend wirkende Nebenfolgen rechtmäßigen Verwaltungshandeln unterscheiden. Daneben besteht als Aufopferungsanspruch i.e.S der Anspruch Entschädigung für Eingriffe in immaterielle Rechte fort. Voraussetzung des Aufopferungsanspruchs ist ein hoheitlicher Eingriffe in nicht vermögenswerte, der für den Betroffenen ein Sonderopfer in Gestalt eines Vermögensschaden darstellt.
Deutshe Verfassung garantiert “Eigentum” und koreanische Verfassung garantiert “Vermögen”. Aber man versteht das “Vermögenrecht” als “Eingentum” i.S.d. deutschen Verfassung.

발행 정보

2009. 서울시립대학교 서울시립대학교 법학연구소 『서울법학(Seoul Law Review)』 Vol.17No.1[2009]