연구 요약
연구 요지 (AI)
자금 부족에 따른 토지 소유권이전등기의무 불이행과 계약 해제를 검토했다.
초록
In vorliegender Arbeit ist die Urteil von 16. Juni 2006 des koreanischen obersten Gerichtshofs (2005Da39211) überlegt. In dem Fall kann der Vekäufer des Grundstück nicht beseitigt den Arrest über die Anspruch auf Eintragung für die Grundeigentumsübertragung. Diese Urteil erstreckt den Anwendungsbereich des Unmöglichkeitsrechts auf die “Unmöglichkeit im Sinne der Verkehrssitte” und anerkennt die Unmöglichkeit aus Gründen des Geldmangels des Schuldners. Aber dieser Begriff ist vage und folglich bleiben die Urteilskriterien zu unbestimmt, womit ein Verlust an Rechtssicherheit einhergeht.
Zur Verschaffung der Urteilskriterien der Unmöglichkeit muss berücksichtigt werden, dass Unmöglichkeit ein Abwägungsinstrument zwischen Interessen des Gläubigers und des Schuldners. Im Fall der Unmöglichkeit entfällt die Leistungspflicht in natura des Schuldners. Die Funktion dieser Rechtsfolgen ist es, dass der Schuldner seinen Verlust verringern kann, sei es ohne Vertretenmüssen oder mit Vertretenmüssen. Wenn der Gläubiger sein Rücktrittsrecht ausübt, ist das Gegenleistungsinteresse des Schuldners und das sofortige Deckungsgeschäftsinteresse des Gläubigers gegeneinander abzuwägen. Im Falle der Unmöglichkeit wird der Gläubiger von der Gegenleistungspflicht frei.
Beim Vertretenmüssen kann der Gläubiger ohne Nachfrist Schadensersatz statt Leistung verlangen. Dies ist gut für den Gläubiger, wenn er sofort ein anderes Deckungsgeschäft wünscht. In dieser Umstände die Unmöglichskriterien kann niedergelegt als diejenige, dass der Schuldner seine Leistungspflicht entfällt.
발행 정보
2009. 한국민사법학회 『민사법학(The Korean Journal of Civil Law)』 Vol.47No.-[2009]