목록으로

판례평석 : 명의신탁부동산 처분행위의 형사책임

연구 요약

연구 요지 (AI)
명의신탁 부동산을 처분한 수탁자의 형사책임을 검토했다.
초록
In bezug auf das Institut der aus der zivilrechtlichen Praxis entwickelten (nicht echte, sondern sog. Schein-)Treuhandschaft an einem Grundstuck einigen sich Rechtsprechung und h. L daruber, dass der Treunehmer nicht wegen Untreu, sondern wegen Unterschlagung zu bestrafen ist, wenn er diesen Grunstuck willkurlich veraussert. Der Grund dafur liegt darin, dass der Treunehmer im Verhaltnis zwischen ihm und Treugeber nicht als echter Eigentumer des Grundstucks angesehen werden kann, obwohl er außerlichals dessen Eigentumer angenommen werden kann.
An diesem Aspekt wird nach der Erlassung des Gesetzes uber die Registrierung des echten Eigentumers eines Grundstucks(부동산실권리자명의등기에관한법률) keine Veranderung vorgenommen. Die wissenschaftliche Diskussion um diese Auslegung konzentriert bis jetzt auf die Fremdheit des Grundstucks. Nach der herkommlichen Ansicht wird wegen Unterschlagung bestraft, wer eine fremde (bewegliche und unbewegliche) Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet. Deshalb kommt es erstens darauf an, ob der Treunehmer aufgrund des Treuhandgeschafts die fremde Sache in Besitz oder Gewahrsam hat. Zweitens handelt es sich darum, ob das formal dem Treunehmer ubertragene Grundstuck als fremde Sache angesehen werden soll.
Im Ergebnis hat diese Arbeit zuerst gezeigt, dass das Scheintreuhandgeschaft und die darauf gegrundete Ubertragung des Eigentums an einem Grundstuck nichtig ist. Es fehlt auch in diesem Geschaft an dem Treuverhaltnis zwischen Treunehmer und Treugeber, weil vor allem der Treugeber und der Treunemher im Gesetz uber die Registrierung des echten Eigentumers eines Grundstucks strafbar sind, gleichgultig ob das Eigentum dem Treugeber oder dem Treunehmer gehort.
Wegen Untreu wird der Scheintreunehmer nicht bestraft, weil das Treuhandgeschaft eines Grundstucks im Sinne dieses Gesetzes strafbar ist, und deshalb das Treuverhaltnis als Grundlage fur die Bestrafung wegen Untreu als nicht vorhanden gesehen werden soll. Der Treunehmer, der willkurlich das fremde Grundstuck veraussert, das ihm durch ein (Schein-)Treuhandgeschaft nur scheinbar gehort, kann weder wegen Untreu noch wegen Unterschlagung bestraft werden.

발행 정보

2002. 한국비교형사법학회 『비교형사법연구』 Vol.4 No.1