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집합건물 관리단집회의 의사결정 요건과 그 변경 규약의 효력 - 독일 주거소유권법과의 비교를 중심으로 - = Beschlussfassungserfordernisse der Wohnungseigentümerversammlung nach dem koreanischen Wohnungseigentumsgesetz und die Wirksamkeit ändernder Gemeinschaftordnungen – unter besonderer Berücksichtigung eines Vergleichs mit dem deutschen Wohnungseigentu

연구 요약

연구 요지 (AI)
집합건물 관리단집회의 의사결정 요건과 규약 변경의 효력을 비교한다.
초록
Ziel dieser Studie ist es, die normativen Grenzen der Ordnungsautonomie innerhalb der Entscheidungsstruktur der Wohnungseigentumerversammlung nach dem koreanischen Gesetz über Eigentum und Verwaltung von Wohnungseigentum(KWEG) zu untersuchen. Insbesondere konzentriert sich die Untersuchung auf die Wirksamkeit von Ordnungsregelungen zur Änderung des Quorums für ordentliche Beschlüsse sowie der Voraussetzungen für die Einberufung außerordentlicher Wohnungseigentümerversammlungen. Dabei wird nach einem Gleichgewicht zwischen der Effizienz der Verwaltung und dem Schutz von Minderheitseigentümern gesucht. Erstens ist Art. 38 Abs.
1 KWEG bezüglich des Quorums für ordentliche Beschlüsse als abdingbare Vorschrift zu verstehen. Er sieht grundsätzlich die Mehrheit der Wohnungseigentümer nach Köpfen sowie nach Miteigentumsanteilen vor, lässt jedoch abweichende Ordnungsregelungen zu. Ordnungen, die sich primär am Stimmrechtsanteil (Wertprinzip) orientieren, sind grundsätzlich wirksam. Sie können jedoch der gerichtlichen Kontrolle unterliegen, wenn sie zu einer faktischen Monopolisierung der Entscheidungsgewalt durch Großinhaber führen und Minderheiten strukturell ausschließen. Zweitens hat Art. 33 Abs.
2 KWEG, der die Voraussetzungen für die Einberufung einer außerordentlichen Wohnungseigentümerversammlung regelt, den Charakter einer zwingenden Vorschrift zum Schutz der Teilhaberechte von Minderheiten. Die gesetzliche Anforderung von „mindestens einem Fünftel der Wohnungseigentümer“ darf durch die Ordnung lediglich zugunsten der Einberufungsberechtigten herabgesetzt, jedoch nicht durch das Wertprinzip ersetzt oder durch zusätzliche Hürden erschwert werden. Solche einschränkenden Regelungen sind als nichtig zu bewerten.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Ordnungsautonomie im KWEG zwar im Sinne der praktischen Effizienz zu respektieren ist, ihre Rechtfertigung jedoch dort endet, wo sie die demokratische Legitimation der gemeinschaftlichen Verwaltung untergräbt oder die grundlegenden Teilhaberechte der Minderheit aushöhlt. Durch den Rechtsvergleich mit dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) versucht diese Arbeit, die Grenzen der Ordnungsautonomie und die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung im koreanischen Recht präziser zu definieren.

발행 정보

2026. 한국집합건물법학회 『집합건물법학(The Korean Aggregate Buildings Law)』 Vol.57No.-[2026]