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中間省略登記의 法理에 관한 硏究

연구 요약

연구 요지 (AI)
중간생략등기의 법리와 효력을 연구했다.
초록
1. Einleitung U¨ber die Probleme der Gu¨ltigkeit der Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenenverber wurde ha¨ufig diskutiert. Der Hauptgrund fu¨r die Diskussion war, daß KBGB(das koreanisches bu¨rgerliches Gesetzbuch) fu¨r die dingliche Rechtsa¨nderung grundsa¨tzlich das Prinzip der Eintragung vorsieht. Obwohl der eigentliche Zweck der Eintragung die Bekanntmachung des rechtlichen A¨nderungszugang ist und ferner die Bekanntmachung, a¨nliche wie der Lebenslauf, der gegenwa¨rtig tatsa¨chliche Rechtbeziehung ist, ist die Funktion der Eintragung des Letztenverbers ohne Zwischenerwerber nur auf die Bekanntmachung des gegenwwa¨rtigen Rechtes beschra¨nkt.
Folglich kann sich die Frage gestellt werden, ob die gegenwa¨rtige Rechtbeziehung aufrichtig und zula¨ssig anzusehen ist. Die koreanische Grundbuchordnung hat bei derartigen Eintragung keine sachlich Pru¨fungskompetenz der Grundbuchamtbeamten zur U¨berpru¨fung der Eintragungsinhalte anerkannt, und in folge dessen wurde die Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenenverber fu¨r die Zwecke der Steuerhinter-ziehung, Sparung der Eintragungkosten und Verku¨zung der Eintragungs-verfahren im Praxis angewandt.
In Angesicht der gegenwa¨rtig starken Wirtschaftswachstum, Versta¨dterung, Formierung des neuen Industriegebietes durch die Entwicklungspolitik der effektiven Bodenausnutzung und Baugrund- formierung zur Lo¨sung der Grundstu¨ckspreise stetig. Die Situation wurde ausge- nutzt, um die Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber zum Instrument der Steuerhinterziehung, fu¨r die Umgehungsgescha¨fte und der Spekulation auszunutzen. Dadurch genet die Steuerpolitik des Staates in Schwankung und die Ordnung des Immobiliengescha¨ftverkehr wurde gefa¨hr- det. Als Gegenmaßreglung wurde am 1. 8. 90 [das Sondergesetz zur Eingreifung in die Grundeigentumseintragung] und am 30. 3.
95 [das Gesetz zur Eintragung des wahren Grundeigentu¨mer] erlassen. Durch die beiden Gesetze konnte die namentlich wahre Eintragung erreicht werden, so daß die tatsa¨- chliche Rchtbeziehung des Grundstu¨cksgescha¨ftsverkehrs gekla¨rt werden konnte. Aus dieser Tatsache wird die Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber verboten und jemand, der gegen das Gesetz versto¨ßt, wird eine strenge Strafe auferlegt.
Obwohl die Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber gegen das Eintragungsprinzip versto¨ßt und obwohl die neuen Gesetze eine solche Eintragung verbietet wird, trotzdem noch daru¨ber debatiert, ob die Gu¨ltigkeit der Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber und der Eintra- gungsanspruch anerkannt werden soll. Dies ist letzlich eine Frage der Interpretation, ob die Bedeutungen des § 186 KBGB und die Eingriffe des neuen Gesetzes als Zwangsnorm oder als Kontrollnorm anzusehen ist.
Die vorliegende Studie untersucht die bestehende Rechtsprechung und Lehren im Zusammenhang mit der Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber, und ob die Gu¨ltigkeit der Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber und der Eintragungsanpruch trotz der vorhandenen Eingriffsbestimmungen anerkannt werden soll. Abschlißend habe ich fu¨r die zuku¨nftige Perspektiven der Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber methodische und legistrative Vorschlag gemacht. II . Der Inhait des Forschungszweckes Fu¨r den Forschungszweck wird folgende Inhalte untersucht. 1. Im ersten Kapitel wird das Ziel, der Umfang und die Methode der Studie beschneben. 2.
Im zweiten Kapitel wird die allgemeine Lehre u¨ber das Wesen der Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber untersucht. Dabei wird die Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber in drei Arten geglidert, na¨mlich in sachliche Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischen- erwerber, rechtliche Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber und in rechtliche Registrierung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber.
Die rechtliche Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber wird in Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber durch die Umschreibung, Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber durch die Entstehung, Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber durch die Erbschaft, Eintragung des Letztenverbers ohne Zwischenerwerber durch die Lo¨schung und die Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber durch die Rechtsa¨nderung der untreuer Eigentiimer differenziert.
Die Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber durch die Umschreibung wird wiederrum in Weiterverkauf eines nicht eingetragenen Grundeigentums und in Eintragung des Letzkrwerbers ohne Zwischenenverber von treuhandliche Rechtgescha¨ft gegliedert und untersucht. Ferner wird die Entstehungsursache, die Anwendungsmethode und Gewohnheit der Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber untersucht. 3. Im dritten Kapitel wird die Wirkung von Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber ero¨rtert. Zuerst wird die Probleme der Wirkung ermittelt.
Als na¨chstes wird der Schwerpunkt der Studie auf die japanischen und deutschen Rechtsprechung und Lehren u¨ber die Auswirkung der Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber gelegt, um die Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenenverber rechtvergleichend zu untersuchen. Den Kapitel abschließend wird die koreanische Rechtsprechung und Lehre ero¨rtert. Die Rechtsprechung erkennt die Wirkung der Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber an, wenn alle Beteiligten fu¨r die Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber sich einigen.
Ebenso wird die Wirkung der Eintrgung des letzterwerbers ohne Zwischenerwerber von der Rechtsprechung anerkannt, wenn die Eintragung rechtma¨ßig ausge- fu¨hrt wird ohne eine Einigung der Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber von den Beteiligten begewilligt wurde. Die Lehre dagegen differenziert ihre Meinungen in bejaender und vemeinender Theorie. Die verneinende Theorie vertritt die These, daß die Wirkung der Eintragung des Letzterwerbers ohne Zwischenerwerber nicht anerkannt

발행 정보

1996. 朝鮮大學校 大學院 국내박사 학위논문