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한국(韓國) 물권법(物權法)에서의 소유권이전(所有權移轉)에 관한 법적(法的) 규율(規律) = Die Ubertragung des Eigentums nach dem koreanischen Sachenrecht

연구 요약

연구 요지 (AI)
한국 물권법상 부동산 소유권 이전의 법적 요건과 규율을 분석한다.
초록
In Korea ist die Gesetzregelung der dinglichen Rechtsanderung vom Konsensualprinzip des alten Sachenrechts ins Eintragungsprinzip im Falle des Grundsucks und Traditionsprinzip im Falle der Fahnis vom 1960 gewechselt worden. Daher werden die beiden Voraussetzungen die Einigung und die Grundbucheintragung im Falle der dinglichen Rechtsanderung am Grundstack, und die Einigung und die Ubergabe des Besitzes im Falle der dinglichen Rechtsanderung an der Fahrnis benotigt. Der gutglaubige Erwerb des dinglichen Rechts an der Fahrnis ist anerkannt, aber nicht an dem Grundstuck.
Obwohl die Eintragung eine Voraussetzung fur die dingliche Rechtsanderung am Grundstuck ist, ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, die Eintragungsantragsschrifte notariell beurkunden oder offentlich beglaubigen zu lassen. Deshalb gibt es eine Moglichkeit dafar, dass die Grundbucheintragung mit der wirklichen Zuordnung des dinglichen Rechts oder mit dessen echten Ubergang nicht identisch sein kann.
Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist die Eintragung auch gultig, die mit den echten wirklichen Ubergangen des dinglichen Rechts am Grundstuck nicht identisch ist, wenn sie in Konformitat mit der jetzigen Zuordnung des dinglichen Rechts am Grundstack und mit den jetzigen Inhalten des dinglichen Rechts ware. Deshalb funktioniert die Grundbucheintragung in Korea nicht als eine vollstandige Methode der Sicherheit der dinglichen Rechtsanderung am Grundstuck. Die Ursache der unzulassigen mangelhaften Grundbuchintragung liegt grundsatzlich darin, dass die Antragsschrift zur Eintragung notariell nicht beurkundet wird.
Weiterhin sei es besser und richtiger, dass der Begriff des Trennungprinzips in Korea so modifiziert werden warde, wie in Deutschland verstanden wird. Das Abstraktionsprinzip konnte erst nach der Anerkennung der Gutglaubenswirkung der Grundbucheintragung zugestimmt werden. Aufgrund der Unzulanglichkeit der Grundbucheintragung ist spekulativer Grundstucksverkehr uberall in Korea maglich gewesen. Um ihn zu verhindern, sind die starken offentlich-rechtlichen Kontrollen daruber gesetzlich geregelt worden.
Grundsatzlich sollten und konnten die Normalisierung und die Stabilisierung des Grundstucksverkehrs mit der notariellen Beurkundung der Antragsschrift far die Grundbucheintragung erfolgt werden. Weiterhin sollte der Grundstucksverkehr nicht durch offentlich-rechtliche Kontrollen, sondern durch privatrechtliche Theorien, Rechtsprechungen und Gesetze normalisiert durchgefuhrt werden.

발행 정보

2009. 연세대학교 법학연구원 『법학연구(The Yonsei law review)』 Vol.19No.1[2009]