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周圍土地通行權 行使의 限界 ― 대법원 2009.6.11. 선고 2008다75300, 75317, 75324 판결을 중심으로 ―

연구 요약

연구 요지 (AI)
주위토지통행권 행사와 토지소유자 간 권리 조정의 한계를 검토했다.
초록
대상판결과 참조판례는 모두 주위토지통행권이 주위토지 소유자의 주거의 자유를 본질적으로 침해할 경우 제한되거나 변경될 수 있음을 긍인하였다. 그리고 그러한 변경에 따라 새로운 통행로 개설을 위한 비용을 발생할 경우 원칙적으로 맹지소유자가 부담하여야 함을 확인하고 있다. 나아가 맹지 소유자에게 새로운 통행권을 인정하여 토지의 활용을 가능하도록 하면서 동시에 주위토지 소유자에게 최소의 손해와 부담이 가는 방안을 선택하였다. 또한 피고 등의 연립주택 주민 전체에게 주거의 자유와 안온을 보장하고자 하였다. 대상판결과 같은 사안에서 주위토지와 위요지 소유자의 이익을 조절함에 있어서 win-win 방식으로, 다시 말하면 어느 일방의 기본권을 일방적으로 희생시킬 것이 아니라, 쌍방 기본권의 조화로운 보호 방책을 강구할 것이다. 이때 반드시 한 가지의 유일무이한 해결책만이 존재하는 것이 아니라, 최소한의 기본권보호를 위한 조치와 타인의 기본권의 제한 사이에는 여러 가지 판단의 가능성이 존재한다. 대상판결의 사실을 달리 상정한다면 즉 ‘바’와 같은 대안이 전혀 존재하지 아니하거나 ‘바’ 부분을 통한 통행로의 개설을 위해 맹지의 경제적 활용 자체를 무의미하게 만들 정도로 과도한 비용이 요구될 경우라면 판결의 내용은 달라질 수 있을 것이다. 경제적 존립을 위태롭게 할 정도의 비용을 지출해서라도 다른 통행로의 개설을 강요할 수는 없기 때문이다.
여기에 주위 토지 소유자의 통행로 변경요구의 한계가 있다고 볼 것이다. ‘주거의 자유’를 보호한 것은 대상판결이라는 구체적 사안에서 인정된 것이지 ‘주거의 자유’가 문제되는 모든 경우에 언제나 우선적으로 보호되는 것은 아니다. ‘본질적 침해’여부에 대한 판단은 구체적 ‘사안’에 대한 판단을 전제로 하는 것이다. 나아가 만약 ‘바’ 부분이 임야가 아니라 주택단지의 건설이 임박한 것과 같은 사정이 있다면 그러한 ‘장래의 용도’도 고려되어야 할 것으로 생각한다. 끝으로 대상판결의 해결을 위해 민법 제219조를 원용함으로써 충분하다고 생각된다. 동조항이 이미 사법상의 비례의 원칙을 반영하고 있으며 굳이 헌법(조문)을 원용하지 않더라도 민법 제219조를 통해 기본권의 보호가 이루어지기 때문이다. Die erörterte Entscheidung des Koreanischen Höchstgerichthofs(KHG 2009.6.11, 2008da75300, 75317, 75324) ging davon aus, dass der Notweg geändert oder beeinschränkt werden kann, wenn die Unverletzlichkeit der Wohnung des Nachbargrundstückeingentümers wesentlich beeinträchtigt wird.
Sie stellte zugleich fest, dass die aus der Änderung oder Beeinschränkung entstehende Kost im Prinzip von dem Eigentümer zu tragen ist, dessen Grundstück gerade den Notweg beeinsprucht. Damit wollte sie erreichen, dass dem Nachbargrundstückseigentümer der geringste Schaden entsteht und auch den allen Beklagten die Unverletzlichkeit der Wohnung gesichert ist. In dem Fall wie dem behandelten sollte man eine Lösung der Win-Win von beiden betroffenen, nämlich dem Eigentümer des den Notweg beansprenchenden Grundstücks und dem Eigentümer des Nachbarlandes finden. Die Grundrechte von beiden sollte bei deren Schutz möglichst in Harmonie zu bringen sein.
Dabei besteht nicht nur eine für immer geltende Lösung, sondern verschiedene Alternativen speziell in bezug auf Notwegrecht, denn sich die Nutzungsmöglichkeit oder -weise des betroffenden Grundstücks ändern kann und dessen effektive Nutzung dem Interessen beider Parteien dient. Wenn aber keine Alternative wie der andere Notweg „Ba„ in dieser Entscheidung bestünde oder unverhältnismässig hohen Kosten mit dem anderen Notweg verbunden wäre, so dass die ökonomische Benutzung des gerade den Notweg benötigenden Grundstücks so gut wie unmöglich machen würde, dann sollte man sich anders entscheiden.
Die Freiheit der Wohnung ist nur bezüglich des eben erörterten konkreten Falles geschützt, nämlich sollte man nicht annehmen, dass immer der Unverletzlichkeit der Wohnung Oberhand geben muss, wenn sie in Frage steht. In dem behandelten Fall war halt das Wesen der Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt, auf Grund solcher Entscheidung basiert auf dem gegebenen Sachverhalt hat sich der KHG eben für die Beklagten entschieden.
Der neue Notweg ist im Falle benutzt als Wald oder Feld, wenn er demgegenüber in Futur als Appartment oder Wohnungsanlage zunutze gemacht werden sollte, wäre die Entscheidung des KHG anders gefallen: die zukünftige Benutzungsmöglichkeit des Nachbargrundstücks sollte bei der Frage des Notwegrechts mit berücksichtigt werden. Zum Schluss sollte man für die Lösung des zivilrechtlichen Falles in bezug auf Notwegrecht lediglich die Vorschrift von §219 KBGB in Anwendung bringen, denn sie schon den Verhältnismässigkeitsprinzip im Privatrecht beinhaltet, daher ist m.E. die Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Vorschriften unnötig. Mit §219 KBGB ist für diese Entscheidung genug getan.

발행 정보

2011. 민사판례연구회 『民事判例硏究』 Vol.- No.33